Wissenswertes für Fachexperten/innen
Mit dem Ingenieurgesetz 2017 wurde die Vergabe der bisherigen Standesbezeichnung auf neue Beine gestellt: die bisherigen Grundvoraussetzungen - HTL-Matura oder vergleichbare Qualifikation und drei Jahre bzw. sechs Jahre aufbauende fachbezogene Praxis - bleiben gleich. Neu ist die Form der Feststellung der beruflichen Praxis in Form eines Fachgespräches mit zwei Expert/innen.
Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort hat die TÜV AUSTRIA AKADEMIE GMBH ermächtigt, für die Durchführung von Fachgesprächen (Zertifizierungsverfahren gemäß § 5 IngG 2017) österreichweit im Auftrag des Ministeriums zu sorgen.