Kosteninformation
Die Zertifizierungstaxe beträgt € 502,- und wird mit Eingang des Antrages verrechnet. Mit diesem Betrag sind die Kosten der Formalprüfung durch die Zertifizierungsstelle, das Fachgespräch mit der Zertifizierungskommission sowie die Qualitätssicherungsmaßnahmen abgedeckt.
Bei negativer Formalprüfung werden Antragsteller:innen nicht zum Fachgespräch zugelassen und es wird der Fachgesprächsanteil von € 280,- refundiert. Die Verrechnung erfolgt auf Basis des Eingangsdatums Ihres Antrags in der Zertifizierungsstelle.
Hinweis: Der Anteil der Zertifizierungstaxe für die Formalprüfung sowie Qualitätsmanagementmaßnahmen werden nicht refundiert.
Die Zertifizierungstaxen werden entsprechend der im IngG vorgesehenen Indexanpassung jährlich adaptiert.
Rücktritt & Nichterscheinen
Eine Abmeldung vom Fachgespräch ist bis spätestens 7 Werktage vor dem festgelegten Termin möglich. In diesem Fall wird der Fachgesprächsanteil der Zertifizierungstaxe einmalig und kostenfrei auf einen neu zu vereinbarenden Fachgesprächstermin umgebucht.
Jede weitere Terminverschiebung sowie jede Abmeldung, die weniger als 7 Werktage vor dem festgelegten Termin erfolgt, führt dazu, dass der Fachgesprächsanteil der Zertifizierungstaxe neuerlich zu entrichten ist. Ein Anspruch auf weitere kostenfreie Umbuchungen besteht nicht.
Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Fachgespräch oder bei einer Abmeldung weniger als 7 Werktage vor dem Termin verfällt der bereits entrichtete Fachgesprächsanteil der Zertifizierungstaxe. Eine Rückerstattung, Umbuchung oder Anrechnung auf einen zukünftigen Termin erfolgt nicht. Für einen neu vereinbarten Termin ist der Fachgesprächsanteil der Zertifizierungstaxe erneut zu entrichten.
Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zeitpunkt des Einlangens der Abmeldung bei der TÜV AUSTRIA AKADEMIE GMBH (ing-zertifizierung@tuv.at).
Wiederholungsantritt
Bei einem Wiederholungsantritt zu einem Fachgespräch innerhalb desselben Zertifizierungsprozesses ist eine Zusatztaxe von € 330,- (Fachgesprächsanteil plus € 50,- Verwaltungspauschale) zu entrichten.
>> Voraussetzungen zur Ingenieurzertifizierung
>> Ablauf des Zertifizierungsverfahren
>> FAQ

